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   VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09   

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https://dejure.org/2009,4336
VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09 (https://dejure.org/2009,4336)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.07.2009 - 5 K 1631/09 (https://dejure.org/2009,4336)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 5 K 1631/09 (https://dejure.org/2009,4336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzunguntersagung für bordellähnlichen Betrieb als Vergnügungsstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bordell oder ein bordellartigen Betrieb als Vergnügungsstätte im bauplanungsrechtlichen Sinn; Unterhaltung der Besucher u.a. durch Sexshows und diverse Kinovorführungen als Indiz für das Vorliegen einer einem "Swinger-Club" ähnelnden Vergnügungsstätte; Umfang des in § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung eines Anwesen als Vergnügungsstätte und zur Prostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Heidelberg: Baurechtliche Nutzungsuntersagung für den "Pussy-Club" nur teilweise vollziehbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Untersagungsverfügung gegen Flatrate-Bordell "Pussy-Club" nur teilweise wirksam

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 3 S 2377/06

    Nutzungsuntersagung gegen einen Swinger-Club

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09
    Das nach wie vor bestehende Angebot von Darbietungen zur gemeinsamen Unterhaltung der Besucher u.a. durch Sexshows und diverse Kinovorführungen spricht indes dafür, dass es sich bei dem Betrieb schon um eine Vergnügungsstätte, ähnlich einem "Swinger-Club" (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 - VBlBW 2007, 189), und nicht mehr nur um ein schlichtes Bordell handelt.
  • VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07

    "Salon Prestige" darf weiter betrieben werden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09
    Ob Bordelle und bordellartige Betriebe grundsätzlich als Vergnügungsstätten anzusehen sind oder ob es sich bei ihnen um Gewerbebetriebe i.S.d. BauNVO handelt (vgl. zum Meinungsstand: Ziegler in Brügelmann, BauBG, Komm., Stand: April 2009, § 4a BauNVO Rn 74; Rhein/Zitzen: "Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit sexueller Dienstleistungsangebote", NJOZ 2009, 267; zur Beurteilung in der Rechtsprechung siehe die ausführlichen Nachweise im Urteil des VG Berlin v. 06.05.2009 - 19 A 91.07 -, juris), ist zwar umstritten.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09
    Vielmehr muss die Androhung erkennen lassen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder nur auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich; sie muss also pflichtengenau ausgestaltet werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.08.1995 - 5 S 71/95 -, VBlBW 1996, 65).
  • BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09
    Ein Recht ist insbesondere dann verwirkt, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09
    Die sofortige Vollziehung der Untersagung der Nutzung ist im Hinblick auf den Zweck des Baugenehmigungsverfahrens, nämlich der Entstehung baurechtswidriger Zustände durch eine vorbeugende Rechtskontrolle entgegenzuwirken, regelmäßig im öffentlichen Interesse schon dann gerechtfertigt, wenn ein Vorhaben ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgeführt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 31.07.2002 - 2 K 902/02 -, juris).
  • VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02

    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09
    Die sofortige Vollziehung der Untersagung der Nutzung ist im Hinblick auf den Zweck des Baugenehmigungsverfahrens, nämlich der Entstehung baurechtswidriger Zustände durch eine vorbeugende Rechtskontrolle entgegenzuwirken, regelmäßig im öffentlichen Interesse schon dann gerechtfertigt, wenn ein Vorhaben ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgeführt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 31.07.2002 - 2 K 902/02 -, juris).
  • VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 672/15

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Lasertag-Arena; Grundzüge der Bebauungsplanung

    Demnach ist als Vergnügungsstätte ein solcher Gewerbebetrieb mit gemischten Leistungsangeboten zu qualifizieren, dessen prägendes Leistungsangebot sich unter Ansprache des Sexual-, Spieltriebes und/oder Geselligkeitsbedürfnisses einer gewinnbringenden Freizeitunterhaltung widmet, wobei der Besucher oder Nutzer in erster Linie unterhalten werden will, sei es mit oder ohne einen eigenen aktiven Beitrag (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 A 10066/07.OVG -, ESOVGRP; VG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 5 K 1631/09 -, juris).
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